Piercings und Tätowierungen gehören nicht mehr in die Ecke der modischen Jugendsünden oder gar ins halbseidene bis kriminelle Milieu. Im Gegenteil. Nicht wenige Menschen sind bereit, für ihr Tattoo imTattoostudio sehr viel Geld zu bezahlen.
Rund acht Millionen Deutsche tragen den in die Haut gestochenen Körperschmuck, der besonders in der Gruppe der 25- bis 35-Jährigen sehr beliebt ist, denn rund ein Fünftel der Deutschen und diesem Alter sind tätowiert.
Gingen vor zwei Jahren die Trendforscher davon aus, der Trend neige sich dem Ende zu, widersprechen dem aktuell die Konsumforscher und behaupten das exakte Gegenteil. Doch was ist, wenn das Ergebnis der Arbeit, welche der Tätowierer im Tattoostudio oder im Piercingstudio abgeliefert hat, dem Kunden missfällt? Wie steht es beim Tätowierer oder Piercer hinsichtlich der Haftungen und möglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld? Muss das Tattoostudio oder das Piercingstudio für mögliche Folgeschäden eintreten und Zahlungen leisten, wenn die Gesundheit des Kunden beeinträchtigt wird?
Als Kunde eines Tattoo- oder Piercingstudios hat man das Recht – und der Tätowierer die Pflicht – auf eine umfassende Aufklärung, zu welchen Risiken es im Zusammenhang mit dem Tattoo oder dem Piercing kommen kann.
Das greift gerade aus dem Grund, da ein Tattoo – wie auch ein Piercing – eine Körperverletzung nach geltendem Recht darstellt, die nur dann straffrei bleibt, wenn der Kunde schriftlich sein Einverständnis in den Eingriff erklärt. Diese Aufklärung durch das Tattoostudio oder Piercingstudio sollte auch allumfassend sein und gewisse Risiken dürfen nicht verschwiegen werden.
Dazu gehört unter anderem die Tatsache, dass die Farbpigmente in der Tätowierfarbe nicht gezielt auf ihre gesundheitsschädigende Wirkung untersucht werden. Klärt der Tätowierer den Kunden nur ungenau auf, haftet er automatisch für auftretende Folgeschäden beim Kunden.
Auch wenn die Arbeit, welche das Tattoostudio abliefert, als unprofessionell anzusehen ist, muss der das Unternehmen mit einem Kundenanspruch auf Schadenersatz rechnen – plus einer möglichen Verfolgung wegen Körperverletzung.
Verschreibt sich der Tätowierer oder tritt beim Tätowierten eine nachhaltige Wundentzündung auf, muss das Studio nachbessern oder Schadenersatz leisten. Doch nicht der Ausführende lebt gefährlich, auch der Kunde muss Vorsicht walten lassen. So kann es passieren, dass die eigene Krankenkasse mögliche Nachbehandlungen bei Komplikationen durch eine Tätowierung oder ein Piercing nicht zahlt.
Drum ist angeraten, vor dem Gang ins Studio die Krankenkasse zu kontakten und die Vertragsbedingungen zu erfragen.
Wer als Tätowierer sicher arbeiten möchte, der sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, die das finanzielle Risiko des Studios gering hält.
So werden beispielsweise Vermögens-, Sach- und Personenschäden vom Versicherer häufig abgefangen.
Zudem klärt der Versicherer der Betriebshaftpflichtversicherung vor der Leistung, ob eventuelle Ansprüche berechtigt bestehen.
Hier kannst du mehr zu dem Thema: "Betriebshaftpflichtversicherung für Tattoo- und Piercingstudios" lesen.