Tattoo- und Piercingversicherung - Ein Tattoo bei Minderjährigen – Das solltest Du wissen und beachten

Ein Tattoo bei Minderjährigen – Das solltest Du wissen und beachten

Tattoo und Piercing Versicherung - Uwe Redler
Von Uwe Redler
Veröffentlicht am 12.11.2013

Tattoos für Minderjährige? Tätowierungen begeistern viele Menschen. Und das in jedem Alter. Während es Erwachsene leicht haben, ihren Körper mit Tattoos verzieren zu lassen, haben es Minderjährige da deutlich schwerer.

Doch warum ist das so?

Tattoos auch für Minderjährige?

In den meisten Tattoostudios herrscht die Regel: keine Tattoos für Minderjährige. Doch warum verwehren viele Tätowierer Minderjährigen die schöne Körperkunst? Von Gesetz Wegen? Oder hat es doch einen anderen Grund?

Es gibt – kurz gesagt – drei Dinge, die man über Tattoos wissen sollte:

  • Tätowierungen gelten als Körperverletzung – strafrechtlich gesehen
  • das Tätowieren ist auch zivilrechtlich nicht unbedenklich
  • das Gesetz schreibt keine Altersgrenze vor

Verwirrt? Damit sind Sie nicht alleine.

Tätowieren ist nicht nur eine Kunst, sondern auch eine juristische Gratwanderung für den Tattoo-Künstler. Durch seinen Job, das Tätowieren seiner Kunden, begeht er strafrechtlich gesehen eine Körperverletzung. Da der Kunde jedoch dieser zugestimmt hat, ist der Tatbestand der Körperverletzung unerheblich.

Die zivilrechtliche Seite betrifft den Preis. Übersteigt der Tattoopreis die Summe, welche der Minderjährige für die Tätowierung zur Verfügung hat, gibt es ein Problem. Natürlich für den Tätowierer. Denn in diesem Fall bleibt der Vertrag schwebend unwirksam. Das heißt, der Vertrag kommt erst wirksam zustande, bis die gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Kunden dem Vertrag zugestimmt haben. Lehnen sie dies ab, ist der Tätowierer verpflichtet, das bereits erhaltene Geld zurückzuerstatten.

Was die strafrechtliche Unerheblichkeit der Körperverletzung aufgrund der Zustimmung des Kunden betrifft, so ist der Tätowierer hier nur bei Erwachsenen aus dem Schneider. Denn: Das Gesetz schreibt keine Altersgrenze beim Thema Tätowierung vor. Was zunächst positiv klingt, verbirgt jedoch eine Krux.

Da der Gesetzgeber keine Altersgrenze vorschreibt, greift hier der Begriff „geistige Reife“. Das bedeutet, auch Minderjährige können der „Körperverletzung Tätowierung“ wirksam einwilligen, sofern sie über die geistige Reife dafür verfügen. Doch wie soll der Tattookünstler genau diese beurteilen? Vor allem, wenn – im Falle eines Falles – der Richter es später genauso sehen muss.

Eine schwierige Angelegenheit. Und somit wahrscheinlich der Hauptgrund dafür, warum die meisten Tattoostudios erst Kunden ab einem Mindestalter von 18 Jahren tätowieren.

Die rechtliche Lage

Das Gesetz schreibt beim Thema Tätowierung keine Altersgrenze vor. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Das Alter bestimmt nicht zwingend die geistige Reife. Somit kann auch kein Alter bestimmt werden, ab wann ein Minderjähriger die Folgen einer Tätowierung abschätzen kann.

Eben diese Tatsache ist auch der Grund dafür, warum viele Tattoostudios ausschließlich volljährige Kunden tätowieren. Denn wer sagt, dass die Eltern die geistige Reife ihres Kindes definitiv richtig einschätzen, wenn es um das Thema Tattoo geht?! Somit haben weder die schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter noch eine schriftliche Einwilligungserklärung der Eltern eine handfeste Grundlage im rechtlichen Sinn. Einziger Vorteil der schriftlichen Einwilligung durch die Eltern liegt für den Tätowierer darin, dass er sich damit vor eventuellem Ärger mit diesen schützt. Sie haben unterschrieben und damit eingewilligt. Eine spätere Beschwerde, dass sie doch kein Tattoo für ihren Sohn oder ihre Tochter wollten, hat dadurch schlechte Chancen.

Doch gibt es auch ein Gesetz, welches Minderjährigen eine Tätowierung erlaubt oder verbietet?

Hier ist die Antwort: Jein. Kein Gesetz erlaubt oder verbietet einem Minderjährigen explizit ein Tattoo. Aber es gibt den sogenannten Taschengeld-Paragraphen.

Gemeint ist damit § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Dieser besagt:

„Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“ (Quelle: dejure.org)

Somit kann ein Minderjähriger sich von seinem Taschengeld wie auch von Geldgeschenken, wie er sie beispielsweise zum Geburtstag, zu Weihnachten usw. erhält, kaufen was er möchte. Theoretisch auch ein Tattoo. Theoretisch.

Aber: die Überlassung von Geldmitteln zu freier Verfügung umfasst nicht jegliche Verwendung. Vielmehr nur solche, die als „vernünftig“ gelten. Allgemein wird davon ausgegangen, dass eine Tätowierung für Minderjährige nicht als „vernünftige Verwendung“ gilt. Folge: der Vertrag zwischen Minderjährigem und Tätowierer ist zivilrechtlich gesehen somit nur dann wirksam, wenn von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter eingewilligt wird.

Die Berufsverbände

Auch der Verein Deutsche Organisierte Tätowierer, kurz DOT e.V., hat sich mit diesem schwierigen Thema beschäftigt und lehnt im Ergebnis das Tätowieren von Minderjährigen, also Personen unter 18 Jahren, strikt ab.

Auch verschiedene Rechtsanwälte raten im Hinblick auf die fehlenden rechtlichen Grundlagen von Tattoos für Minderjährige ab.

Fazit

Zusammenfassend kann man sagen, dass es kein Gesetz gibt, welches das Thema „Tattoo für Minderjährige“ regelt. Dies heißt zum einen, es ist nicht strikt verboten. Zum anderen bedeutet es jedoch auch eine unklare rechtliche Lage, was vor allem bei Beschwerden nach dem Tätowieren zu Problemen führen kann.

Von daher ist es wohl für beide Seiten am sichersten, sich erst ab der Volljährigkeit ein Tattoo stechen zu lassen. Nicht nur, dass es dann weniger Unklarheiten und Probleme gibt. Es ist doch auch die Vorfreude auf die Tätowierung, die das ganze zu etwas besonderem macht.

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Geschrieben von Uwe Redler
Uwe W. Redler hat sich auf den Bereich Tätowierer- und Piercerversicherungen spezialisiert. Die Leidenschaft des Körperschmucks und die jahrelange Erfahrung im Versicherungsbereich haben ihn auf die Idee gebracht, dieses zu verbinden.

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