Tattoo- und Piercingversicherung - Polizei und Tattoos – geht das?

Polizei und Tattoos – geht das?

Tattoo und Piercing Versicherung - Uwe Redler
Von Uwe Redler
Veröffentlicht am 01.01.2014

Die Polizei – Autoritätsperson, vertrauenswürdig und stets korrekt in Verhalten, Kleidung und Auftreten. Da passen Tätowierungen nicht ganz ins Bild. Oder doch?

Polizei und Tattoos – geht das?

Tätowierte Polizisten sieht man nur selten bis sogar überhaupt nicht. Warum ist das so? Sind Tattoos bei der Polizei nicht erlaubt? Oder einfach nur gut versteckt?

Es gibt in der Tat eine Regelung, welche über das Thema Tattoos bei der Polizei bestimmt und die für alle Bundesländer gilt.

Diese Regelung besagt, dass Tätowierungen, Henna-Tattoos, Brandings etc. beim Tragen von Dienstkleidung nicht zu sehen sein dürfen. Körperschmuck, der von der Dienstkleidung nicht vollständig verdeckt wird, ist in dezenter, aber geeigneter Weise abzudecken.

Mit Dienstkleidung ist hier speziell die kurzärmelige Sommerdienstkleidung gemeint. Sprich: die Tätowierungen dürfen beim Tragen von Kurzarm-Hemden nicht zu sehen sein.

Inwieweit Tattoos wirklich beim Berufswunsch Polizist Probleme bereiten, hängt wohl teilweise auch vom Einzelfall ab. Denn:

Nicht nur für Tätowierungen allgemein, sondern auch für die Tattoo-Motive gibt es Vorschriften. So dürfen die Tätowierungen eines Polizisten keinen vertrauensunwürdigen sowie keinen achtungsunwürdigen Eindruck erwecken. Ebenso muss die freiheitlich-demokratische Grundordnung beachtet werden. Und auch Motive, die Gewalt verherrlichen oder diskriminieren sind verboten.

Warum sind Tätowierungen bei der Polizei nicht gern gesehen?

Die Gründe für die Schwierigkeiten von Tätowierten, bei der Polizei aufgenommen zu werden, sind vielfältig.

Zum einen besteht wohl die Befürchtung, dass die Körperkunst der Polizisten provozieren oder gar einschüchtern könne. Zum anderen wird in Tattoos eine Ansehensminderung oder auch Gefahr für die Vertrauenswürdigkeit und Autorität der Staatsbeamten gesehen. Wohl wird auch um die Neutralitätspflicht von tätowierten Polizisten gefürchtet.

Einerseits kann man bei so einer Einstellung nur den Kopf schütteln. Andererseits darf man nicht vergessen, das Tätowierungen lange Zeit negativ behaftet waren. Und eben dieses negative Denken in Sachen Tattoos findet sich noch in vielen Köpfen älterer Personen.

So sehr junge Leute Polizisten mit Tattoos befürworten, so sehr würden ältere Personen sie wohl ablehnen. Und schließlich soll doch jeder in Not gerne auf die Polizei zugehen.

Ein Problem, welches die o. g. Regelung zu lösen versucht, indem sie vorschreibt, dass Tätowierungen auch von kurzärmeliger Dienstkleidung komplett verdeckt sein müssen.

Darf ein Polizist sich nach der Einstellung tätowieren lassen?

Seinen Wunsch auf eine Tätowierung darf sich ein Polizist/eine Polizistin nicht einfach so erfüllen. Natürlich gilt auch beim Tattoowunsch die Vorschrift, wonach kurzärmelige Dienstkleidung die Tattoos verdecken müssen.

Doch noch wichtiger: Die gewünschte Tätowierung muss vorab vom Dienstherrn genehmigt werden. Und dies ist nicht selten eine unüberwindbare Hürde.

Denkt man genau darüber nach, ist das bisher bestehende – zumindest teilweise – Tattooverbot bei der Polizei schon nachvollziehbar. Aber die Einstellung der Gesellschaft zum Thema Tätowierung hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Vielleicht müssen sich die Regelungen und Dienstvorschriften der deutschen Polizei nun langsam auf diesen gesellschaftlichen Wandel einstellen.

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Geschrieben von Uwe Redler
Uwe W. Redler hat sich auf den Bereich Tätowierer- und Piercerversicherungen spezialisiert. Die Leidenschaft des Körperschmucks und die jahrelange Erfahrung im Versicherungsbereich haben ihn auf die Idee gebracht, dieses zu verbinden.

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