Tattoo- und Piercingversicherung - Risiko Tattooentfernung: So sicherst du dich ab

Risiko Tattooentfernung: So sicherst du dich ab

Tattoo und Piercing Versicherung - Uwe Redler
Von Uwe Redler
Veröffentlicht am 22.10.2013

Unsere Ansichten, unsere Partner, unser Geschmack – all das kann sich im Laufe des Lebens ändern. Blöd nur, wenn dann etwas davon als Tattoo auf der Haut verewigt ist.

So boomen Tattooenfernungen nicht ohne Grund. Wenn du diese Dienstleistung anbietest, kannst du also mit gutem Zulauf rechnen.

Gleichzeitig gehst du damit einiges an Risiken ein, weil die Entfernung von Tattoos mittels Laser einige Stolpersteine beinhaltet. Zum Glück kannst du dich dagegen absichern.

Von Verfärbungen über Narben oder Schmerzen bis hin zu Krebsgefahr

Tattoos werden gemacht als Statement, als Liebeserklärung oder weil’s gerade dem Zeitgeschmack entspricht. Doch es gibt keinen Stillstand – und so kann es passieren, dass die Tätowierung nicht mehr ins gegenwärtige Leben hineinpasst. Das gilt natürlich erst recht, wenn das Körperbild „hingepfuscht“ wurde oder nicht so ausgefallen ist wie gewünscht.

Jetzt trittst du auf den Plan, wenn du dich auf Tattooentfernungen spezialisiert hast bzw. diese in dein Repertoire als Tätowierer/in oder Kosmetiker/in mit aufnehmen willst. In der Regel wirst du für die Entfernung des Tattoos einen Laser verwenden.

Das ist ein heikles Vorgehen, weil es sich dabei nun mal um einen körperlichen Eingriff am Körper deines Kunden handelt und bei der Laserwendung einige Risiken bestehen: 

  •  So kann es trotz 100 %-iger Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Anwendungsregeln dazu kommen, dass sich die Stelle entzündet, Schmerzen entstehen, die Haut anschwillt, sich Narben oder Brandblasen bilden oder andere gesundheitliche Probleme auftreten. 
  •  Zudem besteht immer die Gefahr von Infektionen oder allergischen Reaktionen. Auch die Übertragung einer Krankheit liegt im Bereich des Möglichen.
  •  Als weitere Folge kann es passieren, dass an der Stelle des Tattoos die Haut heller aussieht als am restlichen Körper. Dieser Effekt kann entstehen, wenn der Laser nicht nur die Farbpigmente des Tattoos zerstört, sondern teilweise auch gegen hauteigene Farbpigmente vorgeht. Diese hellere Verfärbung ist meist nicht mehr rückgängig zu machen.
  •  Wenn du die Tätowierung nicht selbst vorgenommen hast, weißt du nicht, welche Farben der Kollege bzw. die Kollegin verwendet hat. Deshalb kannst du dir nie sicher sein, ob du die passende Wellenlänge beim Laser eingestellt hast. Insofern gibt es auch keine Garantie dafür, dass das Ergebnis so ausfällt, wie der Kunde es sich wünscht – Ärger ist vorprogrammiert. 
  •  Mittlerweile werden immer häufiger Rufe laut, dass die Verbraucher über die Risiken der Tattooentfernung gründlich aufgeklärt werden müssen. Gleichzeitig ist noch viel zu wenig darüber bekannt. Das Ganze ist also für den Tattooentferner eine Gradwanderung.
  •  Erste Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) haben gezeigt, dass bei einer Laserbehandlung Zellschäden an der Haut entstehen können. Erforscht wird derzeit außerdem, ob die Farbpigmente nach der Tattooentfernung in giftige bzw. krebserregende Bestandteile umgewandelt werden. Nicht auszudenken, wenn du als der „Ausführende“ dafür mitverantwortlich gemacht werden würdest.

Betriebshaftpflichtversicherung  – statt uncool besser schlau

Gegen all die genannten Risiken solltest du dich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) absichern. Sich zu versichern ist keinesfalls spießig, sondern einfach nur schlau.

Denn sollte ein Schaden beim Kunden entstehen, wird er in erster Linie dich zur Kasse bitten – ob du daran Schuld trägst oder nicht. Das kann echt teuer werden und sogar bis hin zum finanziellen Ruin führen. 

Eine BHV sichert den Tattooentferner bzw. die Tattooentfernerin gegen die Ansprüche des Kunden ab.

Dabei ist es egal, wie groß deine Firma ist – ob du alleine arbeitest oder ein Dutzend Angestellte hast. Je nach der vorher festgelegten Höhe, die auch Deckungssumme genannt wird, schützt dich die BHV vor Ansprüchen, die aus Personen-, Vermögens- oder Sachschäden entstehen.

Dieser Schaden kann auch aufgrund unbeabsichtigter Fehler oder Missgeschicke – also durch eine sogenannte Fahrlässigkeit – ergeben, Vorsatz ist natürlich ausgeschlossen.

Wenn du eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließt, achte bitte unbedingt auf folgende Punkte:

  •  Bei einem Personenschaden müssen alle Schäden versichert sein, die eine Verletzung und eine nachhaltige Gesundheitsschädigung des Kunden zur Folge haben. Dazu zählt auch die Arbeitsunfähigkeit des Kunden und der daraus entstehende finanzielle Schaden. 
  •  Eine BHV muss die Kosten für nachträgliche Korrekturen auffangen. So kann es ziemlich teuer werden, wenn die Korrektur durch einen Arzt ausgeführt werden muss.
  •  Schmerzensgelder müssen ebenfalls mitversichert sein.
  •  Die BHV muss zudem die Infizierung mit verschiedenen Hepatitiserregern oder HIV absichern.
  •  Wird eine Krankheit übertragen, müssen daraus entstehende Ansprüche mit abgedeckt sein.
  •  Das Gleiche gilt für Ansprüche, die aus einer allergischen Reaktion entstehen können.

Die meisten Tattooentferner haben immer noch keine sinnvolle Betriebshaftpflichtversicherung – das wird ihnen früher oder später auf die Füße fallen. Denn bei Dienstleistern, die eng am und mit Menschen arbeiten, können immer mal Probleme auftreten. Und niemand hat Bock darauf, sein Geschäft zu verlieren, das er oder sie mit viel Liebe, Schweiß und Aufwand aufgebaut hat.

Was bitte ist denn so schwer daran, sich abzusichern?

Fürs Motorradfahren nimmst du den Helm, weil du genau weißt, dass du ansonsten Ärger mit der Polizei bekommst oder mehr als eine Beule am Kopf. Beim Klettern sicherst du dich mit einem Seil, weil sonst Minimum gebrochene Knochen drohen. Und wenn‘s kalt wird, ziehst du dir eine warme Jacke an, weil du keine krasse Erkältung bekommen willst.

Wenn du dich auf diese Weise absicherst, hast du insgesamt viel mehr Spaß, kannst dich bei deinen Unternehmungen entspannen und musst nicht dauernd überlegen „Was wäre wenn?“

Mit der Betriebshaftpflichtversicherung ist das ganz genauso. Hast du sie erstmal abgeschlossen, kannst du deinem Beruf in Ruhe nachgehen, ohne ständig mit einem Bein vor dem finanziellen Ruin zu stehen.

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Geschrieben von Uwe Redler
Uwe W. Redler hat sich auf den Bereich Tätowierer- und Piercerversicherungen spezialisiert. Die Leidenschaft des Körperschmucks und die jahrelange Erfahrung im Versicherungsbereich haben ihn auf die Idee gebracht, dieses zu verbinden.

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