Tattoo- und Piercingversicherung - Verbrennen Tattoos im Magnet-Resonanz-Tomographen?

Verbrennen Tattoos im Magnet-Resonanz-Tomographen?

Tattoo und Piercing Versicherung - Uwe Redler
Von Uwe Redler
Veröffentlicht am 10.06.2013

Die Magnet-Resonanz-Tomographen (MRT), auch als Kernspintomografie bekannt, ist ein Verfahren, bei dem Schichtbilder des Organismus aufgenommen und später zu einer dreidimensionalen Darstellung zusammengefügt werden. Auf diese Weise können Organ-Funktionen in Echtzeit beobachtet und Diagnosen erleichtert werden. In diesem Zusammenhang wird häufig die Frage gestellt, ob eine MRT-Untersuchung für Tattoo-Träger ein besonderes Risiko darstellt. Die Antworten, die hier gegeben werden, reichen davon, dass eine Gefahr verneint wird bis zu der These, dass das Tattoo explodieren könne. Nun, letzteres darf getrost ins Reich der Legenden verbannt werden. Sollte so eine Explosion einmal aufgetreten sein, wäre dies sicher nicht nur in medizinischen Dokumentationen festgehalten, sondern auch von der Presse aufgenommen worden. Für beides aber gibt es keine Belege. Was steckt denn nun wirklich hinter den Gerüchten, dass Magnet-Resonanz-Tomographen auf ein Tattoo Einfluss nehmen oder es sogar verbrennen können?

Betroffen sind Tattoo-Farben mit metallischen Inhaltsstoffen

Bei der MRT-Untersuchung wird ein sehr starkes Magnetfeld erzeugt. Diese Stärke wird in der Einheit Tesla gemessen. Ein kräftiger Hufeisenmagnet beispielsweise weist einen Wert von etwa 0,1 Tesla auf. Magnet-Resonantz-Tomographen der neusten Generation liegen bei 3,0. Das heißt, dass hier auf magnetische Materialien beachtliche Kräfte wirken. Genau an diesem Punkt kommen die Tattoo-Farben ins Spiel. Viele enthalten nämlich magnetische Inhaltsstoffe. Wesentlich davon betroffen ist Eisenoxyd. Hier wird häufig eingewendet, dass seit etwa Mitte bis Ende der 1990er Jahre die meisten Tätowierer Farben verwenden, die keine eisenhaltigen Bestandteile mehr enthalten. Sicher ist richtig, dass die Zusammensetzung der Tattoo-Farben weiterentwickelt wurde, und dass metallische Zutaten auch aufgrund ihres allergenen Potentials weniger vorkommen. Nach dem Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 dürfen aber weiterhin Eisen-carbonate, die jedoch nur erhitzt magnetisch sind, und Eisen(III)-Hydroxyd für weiße Tattoo-Tinte verwendet werden. Rote Farbe darf Eisen(III)-Oxyd, welches auch Bestandteil sogenannter roter Erden ist, und Eisenoxyd enthalten. Letzteres ist in der Liste der zugelassenen Farbstoffe auch für Orange, Gelb und Schwarz enthalten. Blau schließlich darf Eisenammonium-Ferrocyanid aufweisen. Diese Liste gilt übrigens nicht nur für Tattoos sondern auch für Permanent-Make-ups. Es kann also auch bei einem Tattoo neueren Datums vorkommen, dass darin magnetische Stoffe enthalten sind.

Den Arzt über Inhaltsstoffe informieren und bei Wärmeentwicklung schnell reagieren

Während der Untersuchung mit dem Magnet-Resonanz-Tomographen können sich diese Bestandteile der Tattoo-Farben nun erwärmen. Es kann auch zu Hautirritationen kommen. Die Symptome entfalten sich jedoch nicht blitzartig. Das heißt, die Gefahr eines Verbrennens ist eher gering, da die unangenehme Hitzeentwicklung vorher bemerkt und die Untersuchung abgebrochen werden kann. In der Praxis wird ein Tattoo, wenn es sich sehr nahe an der zu untersuchenden Stelle befindet, oft als Ausschlusskriterium für eine Kernspintomografie gewertet. Dies hat auch damit zu tun, dass die Untersuchungsergebnisse durch metallische Bestandteile massiv beeinflusst werden können. Ist die MRT-Untersuchung unvermeidlich, bleibt womöglich nur, das Körperkunstwerk vorher mit einem Laser zu entfernen. In jedem Falle ist es äußerst wichtig, dass Du genau weißt, welche Inhaltsstoffe der Tätowierer in Deine Haut eingebracht hat, damit der Arzt das Risiko im Magnet-Resonanz-Tomographen präzise bewerten kann.

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Geschrieben von Uwe Redler
Uwe W. Redler hat sich auf den Bereich Tätowierer- und Piercerversicherungen spezialisiert. Die Leidenschaft des Körperschmucks und die jahrelange Erfahrung im Versicherungsbereich haben ihn auf die Idee gebracht, dieses zu verbinden.

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